Für Krankenhäuser

Förderung für Ihr Krankenhaus

Spenderinnen und Spender finanzieren die Überlassung von ORPHEUS an Häuser, die sich moderne Spracherkennung sonst nicht leisten können. Wenn Sie ein solches Haus führen, bewerben Sie sich gern bei uns.

Wer gefördert werden kann

Gefördert werden ausschließlich steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, also kommunale, konfessionelle und freigemeinnützige Häuser sowie Universitätskliniken. Krankenhäuser in privatwirtschaftlicher Trägerschaft können wir aus steuerrechtlichen Gründen nicht fördern.

So läuft es ab

Sie schreiben uns, wer Sie sind und wie Ihr Dokumentationsalltag aussieht. Wir prüfen die Bewerbung und fordern den Nachweis der Steuerbegünstigung an. Danach stellen wir Ihr Haus Spenderinnen und Spendern vor, die die Kosten ganz oder anteilig übernehmen. Die Bewerbung kostet nichts.

Sie behalten die Kontrolle

Sie entscheiden, ob Ihr Haus mit Namen, anonymisiert oder erst nach vollständiger Finanzierung sichtbar wird. Den Text, mit dem wir Ihr Haus vorstellen, geben Sie vor der Veröffentlichung frei, und Sie können Ihre Bewerbung jederzeit ohne Begründung zurückziehen.